Hilfen zur Erziehung


Flexible Hilfen (§ 27ff SGB VIII)

Die flexiblen Hilfen sind ambulante sozialpädagogische Hilfeangebote, die meist im Haushalt der beteiligten Familien stattfinden. Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der Hilfe richten sich  nach den Problemstellungen der Kinder/Jugendlichen und der Familien. Die flexiblen Hilfen werden von ausgebildeten Fachkräften geleistet und umfassen die Unterstützung, Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern unter anderem

  • beim Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeit
  • bei der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen und
  • bei der Stärkung von Erziehungskompetenz.

Erziehungsstellen (§ 33 SGB VIII)

In unseren Erziehungsstellen werden Kinder und Jugendliche mit besonderem erzieherischem Bedarf in eine Familie aufgenommen, denen durch das zuständige Jugendamt Hilfe zur Erziehung gewährt wird. Die Erziehungsstellenfamilie hat den rechtlichen Status einer Pflegefamilie, ist pädagogisch geschult und wird in ihrer Erziehungstätigkeit von einem beratenden Fachdienst betreut.